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    Videoüberwachung

    Ob öffentliche Einrichtungen, Einzelhandel oder auf dem Betriebsgelände - der Einsatz und die Gründe einer Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen sind nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 6b kenntlich zu machen. Durch Schilder zur Videoüberwachung kommen Sie dieser Verpflichtung nach!

    Schild Videoüberwachung

    Ein Schild zur Videoüberwachung sollte aussagekräftig auf den Sachverhalt der Kameraüberwachung hinweisen. Dies wird in der Regel durch ein Videokamera-Symbol verdeutlicht. Während nach DIN 33450 ein weißes Kamera-Piktogramm auf blauem Grund verwendet wird, sind auch andere Varianten zulässig.

    Neben dem Video-Infozeichen nach DIN 33450 bietet SETON Ihnen verschiedenste Schilder zur Kennzeichnung von Videoüberwachung.

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