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Gefahrzettel "Explosionsgefährlich 1.4C" nach GGVSE, ADR, RID, IMDG, GGVSee, ADNR und GGVBinsch

Gefahrgutaufkleber "Explosionsgefährlich 1.4C" von SETON zur Gefahrgutkennzeichnung.
Sorgen Sie für die Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften beim Gefahrguttransport. Gefahrgutetiketten "Explosionsgefährlich 1.4C"  werden zur Gefahrgutkennzeichnung der Gefahrgutklasse 1, Unterklasse 4, Verträglichkeitsgruppe C eingesetzt. Bei SETON finden Sie Gefahrzettel "Explosionsgefährlich 1.4C" nach GGVSE, ADR, RID, IMDG, GGVSee, ADNR und GGVBinsch als einzelne Etiketten oder auf Rolle.
Gefahrzettel-Nr. 1.4
Gefahrgutklasse: 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Unterklasse: 4, Verträglichkeitsgruppe: C
 
1,95 €

zzgl. MwSt und Versandkosten

Menge

Mengenrabatt für Art.-Nr. 2331261001

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Aufkleber für den Transport gefährlicher Güter nach GGVSE, ADR, RID, IMDG, GGVSee, ADNR und GGVBinsch

  • Kennzeichnen Sie gefährliche Güter vorschriftsmäßig
  • Gewährleisten Sie einen sicheren Transport
  • Verringern Sie das Risiko folgenschwerer Unfälle
  • Wahlweise auch seewasserfest und UV-beständig

Gefahrgutaufkleber für den Transport gefährlicher Güter erhalten Sie für die unterschiedlichen Gefahrgutklassen. Die Aufkleber sind in verschiedenen Materialien verfügbar.

Für den Transport von gefährlichen Gütern ist es Wichtig, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Hierzu wurde ein umfassendes internationales Regelwerk geschaffen. Unsere Kennzeichnungen für den Transport zu Land richten sich nach den folgenden Bestimmungen:
GGVSE: Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
RID: Ordnung für internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
ECE: Regelt die Heckmarkierung für Fahrzeuge des grenzüberschreitenden Schwerlastverkehrs
UN: Spezifische Kennnummer zur Beschreibung der Zusammensetzung des Transportguts
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe anderer Verordnungen zur Kennzeichnung des Transports zu Wasser (See- und Binnenschifffahrt) und zu Luft (Güter).
IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code (Internationaler Code für Gefahrgüter auf See)
GGVSee: Gefahrgutverordnung See
ADNR: Internationales Abkommen über den Gefahrguttransport auf dem Rhein
GGVBinsch: Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
IATA: International Air Transport Association (Organisation zur Sicherung des Transports in der Luft)
Für Ihre Sicherheit:
Durch Normänderungen kann es zu einer vom Katalog abweichende Anpassung der Abbildungen kommen. So stellen wir auch während der Kataloglaufzeit die Richtigkeit unserer Kennzeichnungen sicher.
 
(*1) Angabe der Verträglichkeitsgruppe – keine Angabe, wenn die explosive Eigenschaft die Nebengefahr darstellt
(*2) Angabe der Unterklasse – keine Angabe, wenn die explosive Eigenschaft die Nebengefahr darstellt

   

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