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Rettungszeichen-Symbolschilder nach BGV A8, ASR A1.3 und DIN 4844
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Langnachleuchtend gemäß DIN 67510 Durch UV- oder sichtbare Strahlung angeregt, können diese Schilder länger als 30 Minuten nachleuchten. Die von SETON angebotenen langnachleuchtenden Rettungszeichen haben eine leuchtdichte, die bis zu 650 % über der DIN liegt. Die Leuchtkraft bleibt bis zu 35 Stunden erhalten. Nicht langnachleuchtend Dürfen überall dort eingesetzt werden, wo nicht zwingend langnachleuchtende Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist.
BGV A8 Die BGV A8 war bis zum Erscheinen der ASR A1.3 maßgeblich für die Sicherheitskennzeichnung an Arbeitsstätten. Sie kann auch weiterhin für die Ergänzungskennzeichnung (Nachrüstung) genutzt werden.
ASR A1.3 Seit 2007 ist die Kennzeichnung nach ASR A1.3 Standard. Neue Fluchtwege werden entsprechend dieser Norm ausgestattet. Hinweis: Laut BGV A 8 und ASR A1.3 sind alle Betriebe zur Verwendung langnachleuchtender Rettungszeichen verpflichtet, in denen keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.
1 = DIN 4844 2 = BGV A8 3 = ASR A1.3 Symbole, die nicht dieser Norm entsprechen, sind praxiserprobt. Die Registriernummern der DIN 4844 (z.B. E001) stehen hinter der Detailnummer. *Achtung: Die Zeichen Fluchtrichtung links (Detail-Nr. 2000) bzw. rechts (Detail-Nr. 2001) sowie die Richtungspfeile schräg (Detail-Nr. 2003) bzw. gerade (Detail-Nr. 2002) dürfen nur in Verbindung miteinander verwendet werden.
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