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Gefahrguttransport gemäß ADR

Gefahrgut professionell kennzeichnen und transportieren gemäß ADR

Ausrüstung und Fahrzeugkennzeichnung nach ADR – alles an Bord?

Das ADR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter) schreibt genau vor, welche Ausrüstung immer mit an Bord sein muss. Sorgen Sie vor dem Gefahrguttransport dafür u. a. Unterlegkeile, Warnwesten, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Feuerlöscher und Augenspülflüssigkeit mitzuführen.

Je nach besonderen Erfordernissen sollte persönliche Schutzausrüstung und diverse andere Ausrüstung zur Ladungssicherung vorhanden sein und entsprechende Kennzeichnung am Fahrzeug angebracht werden.

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Leitfaden Gefahrguttransport
Vorschaubild Leitfaden Gefahrguttransport
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Gefahrgut-Ausrüstung-Sets

Gefahrgutausstattung zusammenstellen / ergänzen:

Gefahrguttransport und Fahrzeugausrüstung nach ADR

Sobald Gefahrgüter nicht mehr als Kleinmenge (1.000 Punkte-Regel) transportiert werden können, schreibt das ADR eine Notfallausrüstung für den Ernstfall vor. Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen bei einem Transport von Gefahrgut mitgeführt werden:

  • Ein oder mehrere Feuerlöscher. Das Fassungsvermögen ist vom zulässigen Gesamtgewicht abhängig.
  • - Bis max. 3,5 t: gesamt 4 kg oder 2 x 2 kg
    - Von 3,5 t bis 7,5 t: gesamt 8 kg oder 1 x 6kg und 1 x 2 kg
    - Über 7,5 t: gesamt 12 kg oder 2 x 6 kg
  • Mindestens ein Unterlegkeil pro Beförderungseinheit
  • mindestens zwei selbststehende Warnzeichen (Warndreieck, Warnkegel oder Warnleuchten)
  • Augenspülflüssigkeit
  • Pro Mitfahrer je eine Warnweste
  • Pro Mitfahrer je eine Handlampe ohne offene Flamme und metallische Oberfläche
  • Pro Mitfahrer je ein Paar Schutzhandschuhe und je eine Schutzbrille
  • Eine Schaufel, eine Kanalabdeckung und ein Auffangbehälter aus Kunststoff
  • Bei giftigen Stoffen pro Mitfahrer je eine Notfallfluchtmaske
  • Die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der in den Sicherheitshinweisen genannten besonderen Maßnahmen

Sicherung für den Gefahrguttransport – vermeiden Sie unbefugte Zugriffe

Sorgen Sie für mehr Sicherheit durch professionelles Verschließen Ihrer Transportgüter! Plomben können eine Kontrollfunktion übernehmen, vor Manipulationen schützen und die Unversehrtheit von Gefahrgut gewährleisten. Sie eignen sich bestens zum Verschließen von Behältern, Schränken, Verpackungen etc. Mittels der Stretchfolie zur Ladungssicherung schützen Sie Ihre Produkte vor Nässe, Diebstahl und Verrutschen. Mit Sicherheit haben wir auch die passende Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Sichere Lagerung von Gefahrstoffen – Schäden & Verletzungen vorbeugen

Eine fachgerechte Aufbewahrung der Gefahrstoffe ist Voraussetzung für sichere Lagerhaltung. Vertrauen Sie deshalb den Qualitätsprodukten von SETON und bewahren Sie Ihr Gefahrgut vorschriftsmäßig auf, z.B. in den Gefahrstoff-Deckel-Fässern, Paletten, Umweltschränken oder auch in einem Kanister-Regalsystem. Setzen Sie Auffangwannen ein, um Schäden durch Leckagen vorzubeugen. Unsere Produkte bieten eine hohe Beständigkeit gegen Säuren, Laugen Öle etc. und sind in vielen Größen erhältlich.

SETON unterstützt Sie bei der professionellen Kennzeichnung von Gefahrgut bis hin zur Transportausrüstung und Ladungssicherung beim Transport nach ADR. Durch die konsequente Umsetzung, lässt sich die Sicherheit in Ihrem Betrieb und beim Gefahrguttransport nachhaltig verbessern! Beachten Sie die Regelungen und Abkommen zum Gefahrguttransport hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und Transport gemäß GGVSEB, ADR etc.

Gefahrguttransporte stellen ein Risiko für Mensch und Umwelt dar. Im Schadensfall könnten Personen folgeschwere Verletzungen erleiden bzw. strafrechtliche und versicherungstechnische Sanktionen auf Sie zukommen! Darüber hinaus kann eine nicht fachgerechte Ausstattung beim Gefahrguttransport zu Verzögerungen und Zusatzkosten führen. Deshalb ist die Sicherstellung einer professionellen Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften des Gefahrgutrechtes unerlässlich – bei SETON erhalten Sie die vorgeschriebene Kennzeichnung und Zubehör für den Gefahrguttransport.

Zur Sicherheit von Mensch und Schutz der Umwelt – Gefahrgut professionell kennzeichnen

Nach den internationalen Übereinkommen sind gefährliche Güter besonders und in ausreichendem Maße zu kennzeichnen. Statten Sie Ihr Gefahrgut vorschriftsmäßig aus und minimieren somit das Sicherheitsrisiko in Ihrem Betrieb und beim Gefahrguttransport. Jedes Gefahrgut lässt sich aufgrund seiner Eigenschaften Gefahrgutklassen zuordnen.

Für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen bietet SETON gemäß der EU-Verordnung ein umfassendes Sortiment an Gefahrstoff-Symbolen. Darüber hinaus umfasst unser Sortiment Schilder für den Transport z. B. zur Luft und UN-Aufkleber – auch nach Wunsch . Diese enthalten eine von den Vereinten Nationen festgelegte vierstellige Nummer, die für alle gefährlichen Stoffe und Güter festgelegt wird.

Gefahrgutklassen nach ADR

Gefahrgutklasse Erklärung
Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Klasse 2.1 Entzündbare, brennbare Gase
Klasse 2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase
Klasse 2.3 Giftige Gase
Klasse 3 Entzündbare Flüssigkeiten
Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
Klasse 4.2 Selbstenzündliche Stoffe
Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2 Organische Peroxide
Klasse 6.1 Giftige Stoffe
Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7 Radioaktive Stoffe
Klasse 8 Ätzende Stoffe
Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

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Fachbeiträge ADR

Das neue ADR 2019: Gefahrgutvorschriften im Griff?

12.12.2018 10:57

Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Sicherheitskennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten. Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder soweit und das neue ADR 2019 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2017 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2019, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2017 uneingeschränkt weiter verwendet werden.Das ADR 2019 bringt wieder einige zahlreiche Änderungen mit sich, die sich unter anderem auf viele neue Sondervorschriften bezieht.


ADR: Neue Kennzeichnung – Gefahrzettel für Lithium-Akkus/-Batterien – ab dem 01.01.2019 verbindlich

15.05.2017 08:00

Vom Akkuschrauber bis zum Smartphone - mobile elektronische Geräte sind ständig und überall im Einsatz. Die Hersteller präsentieren immer mehr kabellose Geräte und die Fahrzeugindustrie setzt auf das Elektroauto. Ohne sichere und leistungsstarke Batterien und Akkus wäre dies undenkbar. Jedoch geht von Lithium-Akkumulatoren/-Batterien bei unsachgemäßer Behandlung eine hohe Explosions- und Brandgefahr aus. Deshalb sind Lithium-Akkus- und Batterien bereits seit mehreren Jahren im Rahmen der ADR als Gefahrgut der Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) eingestuft.


ADR 2017: Sind Sie gerüstet für die Änderungen der Gefahrgutvorschriften?

10.01.2017 12:26

Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa sind die Abkommen ADR. Hier werden alle relevanten Sachverhalte geregelt, unter anderem die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten. Alle zwei Jahre wird das ADR an die neuesten Erkenntnisse angepasst. Zum 01. Januar ist es wieder so weit und das neue ADR 2017 tritt in Kraft und löst damit die vorherige Version von 2015 ab. Die Übergangsfrist dauert allerdings noch bis 30. Juni 2017, d. h. bis dato dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2015 uneingeschränkt weiter verwendet werden.