Direktbestellung

Kontakt

Angebot anfordern

08 00 / 29 59 88

Mein Warenkorb (0)
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Passivrauch

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Passivrauch

Setzen Sie den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz professionell um, treffen Sie Brandschutzmaßnahmen und verringern Sie die Feuergefahr durch das Rauchen. Kennzeichen Sie das allgemeine Rauchverbot durch Schilder wie 'Rauchen verboten' oder in der englischen Version "No Smoking". Zur Ausstattung der Raucherzone in Ihrem Unternehmen finden Sie bei SETON die passenden Schilder sowie Aschenbecher oder Abfalleimer.

Basisinformationen zum betrieblichen und allgemeinen Nichtraucherschutz

§ 30 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG)

Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass nichtrauchende Beschäftigte vor den Einwirkungen von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind, soweit dies nach Art des Betriebes möglich ist.

Bei gemeinsamer Benutzung eines Büroraums oder vergleichbaren Arbeitsraumes ohne Publikumsverkehr (nicht z.B. Gaststätten o.ä.) durch rauchende und nichtrauchende Beschäftigte besteht Rauchverbot.

In Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen müssen Nichtraucher durch technische oder organisatorische Maßnahmen vor Passivrauchen geschützt werden. Absolutes Rauchverbot gilt in Sanitär- und Umkleideräumen.

Maßnahmen

Der Arbeitgeber muss ohne Rücksicht auf die Konzentration von Tabakrauch einen rauchfreien Arbeitsplatz gewährleisten - dies kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Räumliche Trennung von Rauchern
  • Schaffung von Raucherzonen bei sonstigem Rauchverbot
  • Lüftungstechnische Maßnahmen
  • Absolutes Rauchverbot

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG

Nach TNRSG §12 gilt ein Rauchverbot - einschließlich Wasserpfeifen (Shisha) - in Räumen öffentlicher Orte wie:

  • Schulen, Schulsporteinrichtungen, Jugendherbergen, Bildungseinrichtungen
  • Räume für Verhandlungszwecke
  • Kantinen, Gastronomiebetriebe ab 1. November 2019
  • Mehrzweckhallen, Festzelte
  • Einrichtungen des öffentlichen und privaten Fahrzeug-, Bus-, Schienen-, Flug und Schiffsverkehrs
  • Sonstige Räume öffentlicher Orte §13 (1) TNRSG

Rauchverbot Kennzeichnungspflicht

Nach § 13b (1) (2) TNRSG besteht für Rauchverbote in Räumen öffentlicher Orte Kennzeichnungspflicht durch den Rauchverbotshinweis "Rauchen verboten" bzw. aussagekräfige Symbole , die in ausreichender Zahl und Größe von überall sichtbar anzubringen sind.

1. November 2019 - Rauchverbot in der Gastronomie

WKO-Merkblatt zum Rauchverbot am 01.11.2019

Passende Kategorien

Fachbeiträge Gesundheitsschutz

Heiße Sommertage: Was ist am Arbeitsplatz zu tun?

05.07.2023 02:35

Arbeiten bei Sommerhitze | SETON Blog


PRÄVENTION AKTUELL – Pflichtlektüre für Sicherheitsexperten

22.06.2021 11:47

Spannende Reportagen aus dem Arbeitsalltag, wissenswerte Beiträge zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Nachhaltigkeit sowie Infos über interessante Produktneuheiten – all das bietet die Fachzeitschrift PRÄVENTION AKTUELL. Am 18. Juni erscheint Ausgabe 3 als Printmagazin. Aber auch online können sich Sifas, Sibes und Führungskräfte schlau machen, in Podcasts reinhören und durch Webstories scrollen. Wie schützen sich Gleisbauer vor den Risiken ihres Knochenjobs? Vor welchen Herausforderungen stehen Bestatter während der Corona-Pandemie? Wie gehen Notfallsanitäter mit psychischen Belastungen um? Allein die Titelgeschichten der jüngsten drei Ausgaben von PRÄVENTION AKTUELL zeigen schon, wie ideen- und abwechslungsreich sich die Fachzeitschrift den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz widmet.


Sachgerechtes Entsorgen von gebrauchten Atemschutzmasken und Einmalhandschuhen

09.03.2021 11:41

Einwegschutzhandschuhe, meist aus Nitril oder Vinyl, kommen in vielen Betrieben und sonstigen Einrichtungen zum Einsatz, in der Lebensmittelverarbeitung ebenso wie in der chemischen Industrie oder in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegediensten. Die Zahl der zu entsorgenden Handschuhe geht in Deutschland pro Jahr in die Milliarden. In Coronazeiten hat sich der Verbrauch an Handschuhen durch verschärfte Hygienevorschriften noch einmal deutlich erhöht. Das gilt in noch größerem Ausmaß für Atemschutzmasken oder den Mund-Nasen-Schutz. Wurden die Masken vorher nur in einigen wenigen industriellen oder medizinischen Bereichen als Persönliche Schutzausrüstung (FFP1/2/3-Masken) oder als OP-Masken zur Reduzierung der Tröpfcheninfektion getragen, so benutzt sie mittlerweile nahezu die gesamte Bevölkerung.