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REACH

REACH (Registrierung Evaluierung Autorisierung von Chemikalien)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist seit dem 1. Juni 2007 in allen Ländern der Europäischen Union in Kraft. Sie soll einem hohen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor chemischen Gefahren dienen. Ebenso soll der freie Verkehr von Chemikalien auf dem europäischen Markt gefördert werden. Eine wesentliche Verpflichtung durch REACH besteht in der Registrierung chemischer Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur durch Hersteller und ggf. den Handel, sofern der Stoff in einer Menge ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert wird. Für die Registrierung hat der Gesetzgeber zeitliche Übergangsregelungen eingeräumt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die von den grundsätzlichen REACH-Pflichten befreien.

Wir als Firma Brady GmbH, SETON Division, stellen Ihnen im Folgenden gerne unsere Aktivitäten zur Erfüllung der REACH Verpflichtungen vor.

Die Firma Brady GmbH, SETON Division, ist im Sinne von REACH kein Hersteller von Stoffen oder Gemischen (frühere Bezeichnung: Zubereitungen).

Als Händler von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, sowie als Produzent und Importeur von Erzeugnissen unterliegt die Firma Brady GmbH, SETON Division, derzeit keiner Registrierungspflicht nach REACH. Die Firma Brady GmbH, SETON Division, ist daher unter REACH hauptsächlich durch Informationspflichten betroffen.

Dies betrifft, sofern erforderlich, die Informationsweitergabe zu Stoffen und Gemischen über Sicherheitsdatenblätter. Bei Erzeugnissen fordert REACH eine Informationspflicht bezüglich der SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) aus der sogenannten Kandidatenliste , sofern sie in einer Menge über 0,1 % (w/w) im Erzeugnis enthalten sind (Artikel 33, REACH).

Unsere aktuelle Stellungnahme zur ECHA Kandidatenliste finden Sie hier zum Download: Stellungnahme der letzten Aktualisierung vom 16.12.2013

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und der Gewährleistung einer hohen Liefersicherheit verfolgen wir daher die Umsetzung von REACH und die daraus resultierenden Anforderungen intensiv. Insbesondere stehen wir mit unseren EU-Lieferanten, von denen wir Erzeugnisse, Stoffe und Gemische beziehen, entsprechend in Kontakt.

Die ECHA veröffentlicht regelmäßig die Kandidatenliste der "besonders besorgniserregenden Stoffe" (Substances of very high concern). Weitere Informationen finden Sie unter: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table

Auch bei der Auswahl unserer Verpackungen verfolgen wir intensiv die Konformität mit der REACH-Verordnung (insbesondere hinsichtlich Artikel 33, „SVHC-Stoffe in Erzeugnissen“) und verfolgen dies gemeinsam mit unseren Lieferanten.

Sollten Sie weitere Fragen zur Umsetzung der REACH-Verordnung in unserem Unternehmen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr SETON Team