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Verkehrszeichen: Vorschriftszeichen StVO Österreich

Ohne Verkehrsregeln geht es weder im Straßenverkehr noch auf dem Betriebsgelände. Durch die Anbringung von Vorschriftzeichen weisen Sie Verkehrsteilnehmer bzw. Mitarbeiter, Lieferanten und Besucher auf richtiges Verhalten hin. Wie schnell darf auf einer Strecke gefahren werden? Wo ist parken erlaubt und wo nicht? Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten und potentiellen Gefahren ab. Mit eindeutigen Schildern sorgen Sie für Sicherheit.

Im SETON Online-Shop können Unternehmen und Kommunen Vorschriftzeichen kaufen - aus witterungsbeständigem Kunststoff und Aluminium mit Reflexfolie. Bitte beachten Sie, dass für den Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum an Baustellen, auf Parkplätzen und als Straßenschilder nur Vorschriftszeichen gemäß StVO verwendet werden dürfen.

Weitere Informationen: Kaufberatung: Vorschriftzeichen, Häufige Fragen, Vorschriften

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Vorschriftszeichen im Werksverkehr

Durch die Anbringung von Vorschriftszeichen auf dem Werksgelände regeln Sie den innerbetrieblichen Verkehr zur Sicherheit Ihrer Angestellten, Lieferanten und Besucher.

Wie schnell auf einem Betriebsgelände gefahren werden darf, hängt sicherlich von den örtlichen Gegebenheiten und möglichen Gefahren ab. Mit einem eindeutigen Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung wird sofort deutlich, wie hoch die „erlaubte Höchstgeschwindigkeit“ sein darf. Ähnlich zu den Geschwindigkeitsschildern, sind Schilder für Durchfahrtshöhe , Schilder Durchfahrtsbreite und Gewichtsbegrenzung vielfach vorkommende Verkehrszeichen.

Wenn kein Verkehrsschild vorhanden ist gilt die Vorrangregel „rechts vor links“. Doch sehr oft ist es für die Betriebsabläufe sinnvoll, die Verkehrsführung durch ein „Vorrang geben“-Schild oder „Halt“-Schild zu regeln.

Sperrzonen sollten deutlich mit entsprechenden Verbots- oder Beschränkungsschildern (StVO) gekennzeichnet werden, z.B. „Einfahrt verboten“, „Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge“, „Fahrverbot für Fahrräder“ oder „Verbot für Fußgänger“.

Um Feuerwehrzufahrten, Lade- und Lieferzonen und ähnliche Bereichen frei zu halten, ist die Anbringung von Parkverbots-Schildern wie „Halten und Parken verboten“, „Parken verboten“ oder „Wechselseitiges Parkverbot“ sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Parkplätze auf dem Firmengelände deutlich zu kennzeichnen, z.B. mit Parkplatzschildern, Parkplatzbegrenzungen und Parkplatzmarkierungen.

Durch die Anbringung von Zusatztafeln direkt unter den Verbots- oder Gebotszeichen können Sie die Verbote beschränken oder genauer beschreiben, z.B. „ausgenommen Anrainer“ oder „ausgenommen Ladetätigkeit“.