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Reparaturen und Beschilderung im Außenbereich

Reparaturen und Beschilderung im Außenbereich

Erneuerungs- und Ausbesserungsarbeiten im Frühling sind keine Seltenheit! SETON präsentiert Ihnen im Folgenden Profi-Produkte, mit deren Hilfe Sie Schäden im Außenbereich von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen fachgerecht beheben. Ausgleichsmasse zur Bodenausbesserung Ihrer Gehwege und Asphalt-Straßen, Antirutsch-Anstriche, Markierfarbe u.v.m. - für mehr Sicherheit auf Ihrem Firmengelände!

Darüber hinaus bieten wir Ihnen zahlreiche Hinweisschilder zur Kennzeichnung Ihrer Parkplätze, Wegweiser und Straßenschilder für eine bessere Orientierung und Einhaltung der Verkehrsordnung auf dem Betriebsgelände.

Planen Sie noch heute Ihre Ausbesserungsarbeiten! Alle wichtigen Produkte finden Sie hier auf einen Blick.

» Weitere Informationen zu Reparaturen und Beschilderung im Außenbereich

Bodenmarkierung im Außenbereich

Mit der Setonline-Markierfarbe erneuern Sie bereits verblasste Flächen auf Ihrem Betriebsgelände, dem Parkplatz, Gefahrenzonen, Gehwegen und Straßen. Für Ihre individuelle Straßenkennzeichnung bietet Ihnen SETON die vielfach verwendbaren Ziffern- und Buchstaben-Schablonen-Sets. Einfach in der Handhabung ist die Premark-Straßenmarkierung mit Verkehrszeichen. Durch diese Dauermarkierung ersparen Sie sich kostenaufwändige Nachbesserungen! Die Markierfarbe mit Reflexpulver ist extrem abriebsfest und bestens geeignet für Tages- und Nachtsichtbarkeit auf Straßen oder anderen Betriebsflächen.

Schilder für Ihr Firmengelände

Vermeiden Sie das Zuparken von reservierten Parkplätzen mit einem Parkverbotsschild. Anhand der Parkgebotsschilder weisen Sie eindeutig auf Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, Lieferanten, Kunden etc. hin. Oder bestellen Sie einfach Ihr individuelles Parkplatzschild mit Standard- oder Wunschtext. Sammelpunkt-Schilder bieten schnelle Orientierung im Falle einer Evakuierung. Durch Straßenschilder kennzeichnen Sie professionell und normgerecht. Die Alu- und Folienschilder sind ideal zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen und für wichtige Hinweise, z.B. “Durchfahrt verboten“. Erleichtern Sie Ihren Kunden das Suchen, indem Sie an Pfosten oder Wänden Wegweiser montieren. Mit dem Schaukasten auf Ihrem Betriebsgelände informieren Sie umfassend und bieten eine ideale Orientierungshilfe für jedermann.

Reparaturen und Ausbesserungen

Erneuern Sie marode Straßen und Betriebswege in Windeseile. Mit Hilfe der Allwetter-Ausgleichsmasse reparieren Sie einfach kleinere Schadstellen wie Schlaglöcher oder Bodenunebenheiten. Für besonders hohe Langlebigkeit bieten wir Ihnen auch unseren Reparatur-Asphalt. Bei gealterten und offenporigen Asphaltoberflächen ist die Asphalt Porenverschluss-Masse bestens für Ausbesserungen geeignet. Besonders bei glatten oder nassen Wegen, Rampen und Treppen bieten Ihnen die Antirutsch-Anstriche ausgezeichnete Haftung.

Parkplatzsicherung und Montage

Fahrradständer auf dem Unternehmensgelände gehören heutzutage zum Standard einer jeden Betriebsausstattung. Mit Hilfe von Absperrpfosten sichern Sie Einfahrten, Fußgängerbereiche und Parkplätze. Mittels der reflektierenden und leicht zu handhabenden Dreieck-Parkbügel vermeiden Sie unerwünschte Fremdparker. Auch die Temposchwellen stellen durch ihre gute Sicht- und Haltbarkeit einen unverzichtbaren Bestandteil der Verkehrsberuhigung dar und gewährleisten die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf dem Betriebsgelände.

Möchten Sie stets über sicherheitsrelevante Themen am Arbeitsplatz und nützliche Produkte zur Unfallverhütung informiert werden? Dann melden Sie sich jetzt für den SETON Info-Service an.

Fachbeiträge Parkplatz

Die sogenannte Mikromobilität – E-Roller

28.04.2020 11:37

In vielen deutschen Großstädten sind sie seit einem knappen Jahr zu sehen: Die sogenannten E-Scooter oder E-Roller. Das sind elektrisch unterstützte Tretroller, die nach Ansicht des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer eine Alternative zum Auto seien und so die Verkehrswende voranbringen könnten. Deshalb erließ die Bundesregierung die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)“, die am 15.06.2019 in Kraft trat und solchen Fahrzeugen erstmals eine Straßenzulassung erlaubt.


Die Frauenparkplatz-Klage und die Folgen danach

04.06.2019 01:18

Die häufig anzutreffenden Schilder, die Parkplätze für Frauen anzeigen, waren im Januar Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht München. Hintergrund der Frauenparkplatz-Klage: ein 26-jähriger Student fühlte sich diskriminiert, als er im bayerischen Eichstätt auf der Suche nach einem Parkplatz auf so gekennzeichnete Flächen stieß und klagte gegen die Stadt. Die Parkplatzschilder waren im Blau anderer häufiger Verkehrszeichen gehalten und trugen den Zusatztext „Nur für Frauen“. Das VG München hat das Verfahren eingestellt, nachdem sich die Beteiligten auf einen Vergleich einigten: die Stadt muss die blauen Schilder abbauen, darf aber dafür pinkfarbene wieder aufstellen. Was steckt hinter diesem skurril anmutenden Vorgang? Zunächst ganz einfach die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Behörden dürfen im öffentlichen Raum nur Verkehrszeichen benutzen, die in der StVO aufgeführt sind. Schilder für Frauenparkplätze gibt es dort nicht.


Elektromobilität: Ladesäulen und Batterien

04.04.2019 12:57

Eine wesentliche Voraussetzung für das Ziel der Bundesregierung, bis 2022 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, ist eine ausreichende Zahl an Ladestationen. Obwohl deren Anzahl in den letzten Jahren stark gewachsen ist, sind es immer noch zu wenige. Im ersten Quartal 2019 standen rund 13.500 Ladepunkte zur Verfügung, das Ziel der großen Koalition liegt dagegen bei 100.000 Ladepunkten bis 2020. Ladestation Sie besteht i. d. R. in Form einer Zapfsäule, an der sich mehrere Ladepunkte für Elektromobile befinden können. Elektromobilitätsgesetz Die Regierung hat sich mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 06.06.2015 zum Ziel gesetzt, elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr zu fördern, da diese besonders klima- und umweltfreundlich sind. Dies soll zum Beispiel durch öffentlich zugängliche Parkplätze mit Ladestationen oder verringerten Parkgebühren erreicht werden. Vorerst ist dieses Gesetz allerdings bis zum 31.12.2026 befristet.