
Vorlage: Baden verboten
Ob Hinweisschilder oder Warnschilder - nutzen Sie die zahlreichen Vorlagen oder gestalten Sie Ihre Schilder selbst.
» Individuelle Schilder-Vorlagen zum Thema Schwimmen und Baden
Die Gründe für Badeverbote sind unterschiedlich. Handelt es sich um ein Gewässer auf einem Privatgrundstück erfordert die Verkehrssicherungspflicht, etwaige Gefahren abzuwenden. Aber auch Schiffsverkehr und Wassersport stellen eine Gefahrenquelle für Schwimmer dar. Ebenso kann auch eine Gewässerbelastung oder Anforderung zum Trinkwasserschutz vorliegen.
Immer häufiger kommt es auch an vermeintlich sicheren und bewachten Gewässern zu Badeunfällen durch Ertrinken – Unfallursache: Leichtsinn. Schwimmer als auch Nichtschwimmer unterschätzen die Risiken der Gewässer und überschätzen oft ihre Fähigkeiten. Ein weiterer Grund ist oft Unkenntnis, sodass beispielsweise Steilkanten, Strömungen und Sogbildung besondere Bedingungen darstellen.
Ebenfalls umstritten ist die Verständlichkeit von Beschilderungen. Mithilfe passender Schilder, wie z. B. „Baden verboten“ oder „Schwimmen verboten“, erreichen Sie mehr Personen.
Vorlage: Baden verboten
Vorlage: Baden verboten! Eltern haften für ihre Kinder
Vorlage: Baden verboten! Lebensgefahr
Vorlage: Badeverbot
Vorlage: Schwimmen verboten!
Vorlage: Schwimmen und Wassersport verboten!
Vorlage: Baden und Angeln verboten!-Gewässerbelastung
Vorlage: Baden verboten! Gesundheitsschutz
Vorlage: HALT! Steilufer-Baden verboten
Vorlage: Badeverbot-Achtung:Keine Standsicherheit
Vorlage: Baden auf eigene Gefahr-Keine Badeaufsicht
Vorlage: Trinkwasserschutzgebiet-Baden verboten
Vorlage: Nicht Baden-Gefährliche-Strömung-Lebensgefahr
Vorlage: Schwimmen verboten-Gefährdung durch Sogbildung
Vorlage: Achtung!-Nur für Schwimmer
Vorlage: Achtung!-Steilkante-Nur für Schwimmer
Vorlage: Achtung!-Starke Unterströmung-Bitte nicht baden!
Vorlage: Achtung!-Abbruchkante-Wasser wird sofort tief
Vorlage: Kombi-Schild "Achtung: Flaches Wasser!"
Vorlage: Mehrsymbol-Schild Kopfsprung verboten - Für Personen unter Alkohol- und Drogeneinfluss verboten - Tragen von Straßenschuhen verboten
Vorlage: Mehrsymbol-Schild "Achtung: starke Strömung!" - "Achtung: instabile Klippenkante!"
Vorlage: NO SWIMMING
Vorlage: Achtung Lebensgefahr! KEEP OUT
Vorlage: DANGER! SWIMMING PROHIBITED
Vorlage: POOL CLOSED-AFTER DARK-NO SWIMMING ALLOWED
Vorlage: SWIMMING PROHIBITED DANGEROUS CONDITIONS
Vorlage: Schwimmen verboten-No swimming-Prohibido nadar
Schwimmbäder und Seen sind sensible, höchstpersönliche Lebensbereiche. Daher ist es notwendig nicht nur auf Gefahren, Regeln und Vorschriften sondern auch auf die Privatsphäre der Badegäste hinzuweisen. Insbesondere in jüngster Vergangenheit im Zusammenhang mit Smartphones und sozialen Medien werden die Anforderungen an den Persönlichkeitsschutz in öffentlichen Bereichen vielfach diskutiert. Gängige Konzepte zur Umsetzung dieser Anforderungen haben sich noch nicht etabliert, jedoch entschlossen sich einige Betreiber verschärfte Regeln für Kameras, Handys (Smartphones) und Tablets aufzustellen. Weisen Sie mit Schildern und Aufklebern auf Foto- und Kameraverboten in Ihrem Betrieb hin.
Vorlage: Foto-Handy benutzen verboten
Vorlage: Handyverbot
Vorlage: Zutritt mit Handy oder Kamera verboten
Vorlage: Kameraverbot
Vorlage: Bitte fotografieren Sie keine fremden Menschen
Vorlage: Foto-Verbot
Innen- und Außenbereiche sollten ebenfalls sorgfältig gekennzeichnet werden, um auf sicheres Verhalten, Informationen und Gefahren hinzuweisen. Gewährleisten Sie das Einhalten von Regeln, oder helfen Sie bei der Orientierung Ihrer Gäste, z.B. wenn sie das WC, Duschen oder die Umkleidekabinen suchen.
Vorlage: Stiefelgang
Vorlage: Barfußgang
Vorlage: Straßenschuhe verboten
Vorlage: Kein Trinkwasser-Desinfektion
Vorlage: Schwimmhalle
Vorlage: Hallenbad
Vorlage: Sammelumkleide Herren
Vorlage: Sammelumkleide Damen
Vorlage: Zu Ihrer Sicherheit: Unterwasserkamera im Schwimmbecken
Vorlage: Auf dem Barfußgang sind aus Sicherheits- und Hygienischengründen Badeschuhe oder Badelatschen zu tragen
Vorlage: Nichtschwimmergrenze
Vorlage: Springen verboten
Vorlage: Springen vom Beckenrand verboten
Vorlage: Bitte vor Benutzung der Becken abduschen
Vorlage: Erst duschen
Vorlage: Cafeteria
Vorlage: Restaurant
Vorlage: Garderobe
Durch eine geeignete Beschilderung ist auf die Gefahren im Betrieb, auf erforderliche Schutzmaßnahmen sowie auf vorhandene Sicherheits- und Erste-Hilfe-Einrichtungen hinzuweisen. Entsprechende Beschilderungen finden Sie in der Kategorie
.Während der Sommersaison reichen die PKW-Parkflächen der Bäder und Seen meist nicht aus, sodass wichtige Rettungswege und öffentliche Verkehrsmittel behindert werden können. Markieren Sie Parkmöglichkeiten und statten Sie Ihren Parkplatz mit Parkplatz-Hinweispfeilen und Parkgebotsschildern aus. Darüber hinaus kann es Sinn machen, ein Halteverbotsschild bzw. Schild mit Abschlepphinweis und entsprechender Aufschrift anzubringen. Passende Produkte hierzu finden Sie auf unserer Themenseite „Alles für den Parkplatz“
Für den Betrieb von Bädern gelten eine Reihe von Kennzeichnungs- und Sicherheitsanforderungen, wie beispielsweise:
Die DGUV Regel 107-001 - Betrieb von Bädern (bisher: BGR/GUV-R 108) enthält dazu umfassende Informationen.
» DGUV Publikation „Betrieb von Bädern“
SETON ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um die normgerechte Umsetzung von Kennzeichnungs- und Sicherheitsanforderungen geht. Wir unterstützen Sie gerne in allen Fragen.
08.04.2019 01:00
In vielen Firmen lässt sich in Lager und Produktion auf Gabelstapler nicht verzichten. Schwere Lasten zu bewegen oder auf hohe Regale zuzugreifen, ist meistens nur mit einem solchen Flurförderzeug möglich. Allerdings birgt Staplerverkehr auch spezifische Gefahren. So sind Gabelstapler an zahlreichen Arbeitsunfällen beteiligt – die meisten davon Anfahrunfälle mit Personen oder anderen Gabelstaplern.
22.03.2019 11:51
Wer an seinem Arbeitsplatz bohrt, fräst, schleift, wer einen Sack Zement aufreißt oder den Boden kehrt, kommt mit Stäuben in Berührung. Auch der beim Schweißen entstehende Rauch oder der Farbnebel in der Lackiererei werden als Staub bezeichnet. Viele dieser Stäube sind gesundheitsgefährdend. 20 dadurch verursachte Krankheiten sind verzeichnet in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, darunter die Silikose (Quarzstaublunge) oder der durch Asbestexposition verursachte Lungenkrebs. Stäube sind feine, in der Luft schwebende sichtbare oder unsichtbare Partikel. Deren Größe wird in millionstel Millimeter (µm) gemessen. Sie werden unterteilt in eine E-Fraktion und eine A-Fraktion. „E“ steht für „einatembar“ und „A“ für „alveolengängig“. Letztere sind noch deutlich wesentlich feiner und können bis zu den Lungenbläschen (Alveolen) vordringen. Für beide Fraktionen schreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 seit 2004 Arbeitsplatzgrenzwerte vor. Im Februar 2014 wurde der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) für A-Stäube nochmals gesenkt, von 3,0 mg/m³ auf 1,25 mg/m³. Für E-Stäube gelten weiter 10 mg/m³. Die Grenzwerte entsprechen dem aktuellen Stand der arbeitsmedizinischen Forschung.
23.01.2019 02:07
Schnittverletzungen gehören mit zu den häufigsten Arbeitsunfällen und allein im deutschen Warenhandel ereignen sich jährlich rund 3.000 Unfälle im Umgang mit Handmessern, die einen Arbeitsausfall von mehr als drei Tagen nach sich ziehen. Die Anzahl an Unfällen, die nicht von der Statistik erfasst werden, wird von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) als bedeutend größer eingeschätzt.