
Vorlage: Achtung: Automatisches Tor!
Mit dem persönlichen Online-Gestalter in weniger als einer Minute zu Ihrer individuellen Sicherheitskennzeichnung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Probieren Sie es aus: Gestalten Sie jetzt Ihre individuelle Sicherheitskennzeichnung!
» Weitere Informationen zum Thema individuelle Sicherheitskennzeichnung
Kombischild Symbol nach neuer ASR A1.3 / EN ISO 7010
Das Kombischild Symbol nach neuer ASR A1.3 / EN ISO 7010 Norm in farbiger Ausführung steht für Sie als Standardschild, als Fahnenschild, als Würfel und als Dreieick zur Verfügung.
Kombischild Symbol nach neuer ASR A1.3 / EN ISO 7010 - farbig
Das Kombischild Symbol nach neuer ASR A1.3 / EN ISO 7010 Norm steht für Sie als Magnetschild, als aluverstärktes und laminiertes Schild und als Schild in retroreflektierendem Material zur Verfügung.
Kombischilder mit 2 oder 3 Symbolen nach neuer ASR A1.3 / EN ISO 7010
Die Kombischilder mit 2 oder 3 Symbolen nach neuer ASR A1.3 / EN ISO 7010 Norm bietet SETON in zwei Ausführungen an. Zum einen erhalten Sie das Schild als Standardschild, zum Anderen als Magnetschild.
Kombischild Symbol nach alter ASR A1.3 / BGV A8
Das Kombischild Symbol nach alter ASR A1.3 / BGV A8 Norm ist bei SETON in drei Ausführungen erhältlich: als Standardschild, Fahnenschild sowie als Winkelschild.
Standard
Fahnenschild
Würfel
Dreieck
Winkelschild
Magnetschild
Retroreflektierend
Aluverstärkt laminiert
Neben einer zahlreichen Anzahl an Ausführungen bietet SETON viele verschiedene Größen, unterschiedliche Befestigungsarten und Materialien an. Diese variieren je nach ausgewählter Variante. Außerdem besteht beim Online-Konfigurator die Möglichkeit, die Verbots-, Gebots- und Warnsymbole um einen individuellen Text zu ergänzen. Sie können mehrere Textfelder einfügen, die Schrift ausrichten und die Formatierung in „fett“, „kursiv“ oder „unterstrichen“ ändern. So können Sie für jede Situation die passenden Sicherheitszeichen gestalten.
Vorlage: Achtung: Automatisches Tor!
Vorlage: Vorsicht Stufe!
Vorlage: Bereich ist freizuhalten
Vorlage: Traglast von 350 kg nicht überschreiten!
Vorlage: Vorsicht! Flurförderfahrzeuge - Betreten nur mit Warnweste!
Vorlage: Achtung: Chemikalienlager - Zutritt für Unbefugte verboten!
Vorlage: Betreten des Kindergartengeländes außerhalb der Öffnungszeiten verboten! - Eltern haften für ihre Kinder!
Vorlage: Zutritt für Unbefugte verboten! - Mobilfunk verboten! - Fotografieren verboten!
11.01.2021 09:15
Für die kalte Jahreszeit gibt es eine ganze Reihe allgemeiner Warn- und Hinweisschilder, wie Einschränkungen des Winterdienstes, Hinweise zur Rutschgefahr oder Warnung vor Eiszapfen oder Dachlawinen. In SETON Winterschilder-Sortiment finden Sie dazu die passende Auswahl. Doch so unterschiedlich wie der Winter selbst, sind auch die Schilder-Wünsche unserer Kunden. Gerne stellen wir Ihnen die häufigsten individuellen Winterschilder anhand von Beispielen vor.
27.01.2020 10:11
Eine Sammelstelle (auch: Sammelplatz bzw. Sammelpunkt) ist ein vorgegebener Treffpunkt für Evakuierungen. Jeder Mitarbeiter sollte wissen, wo sich dieser Notfalltreffpunkt befindet und welche Rolle er in der betrieblichen Sicherheit spielt. Zukünftig ändert sich die Darstellung des Rettungszeichens „Sammelstelle“. Ein Alarmfall wird beispielsweise durch Unfälle, Brände oder Explosionen ausgelöst. Hierbei ist schnelles Handeln gefragt. Die Brandschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften fordern, dass Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, um alle Mitarbeiter im Alarmfall schnell in Sicherheit zu bringen.
04.06.2019 01:18
Die häufig anzutreffenden Schilder, die Parkplätze für Frauen anzeigen, waren im Januar Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht München. Hintergrund der Frauenparkplatz-Klage: ein 26-jähriger Student fühlte sich diskriminiert, als er im bayerischen Eichstätt auf der Suche nach einem Parkplatz auf so gekennzeichnete Flächen stieß und klagte gegen die Stadt. Die Parkplatzschilder waren im Blau anderer häufiger Verkehrszeichen gehalten und trugen den Zusatztext „Nur für Frauen“. Das VG München hat das Verfahren eingestellt, nachdem sich die Beteiligten auf einen Vergleich einigten: die Stadt muss die blauen Schilder abbauen, darf aber dafür pinkfarbene wieder aufstellen. Was steckt hinter diesem skurril anmutenden Vorgang? Zunächst ganz einfach die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Behörden dürfen im öffentlichen Raum nur Verkehrszeichen benutzen, die in der StVO aufgeführt sind. Schilder für Frauenparkplätze gibt es dort nicht.