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Gabelstapler-Prüfplaketten

Gabelstapler gehören in vielen Betrieben zu den unterschätzten Risikofaktoren. Aus diesem Grund ist es nötig, die Flurförderzeuge mindestens einmal jährlich von einem Sachverständigen auf Mängel prüfen zu lassen. Prüfplaketten für Gabelstapler signalisieren, dass diese Prüfung vorschriftsgemäß zur Einhaltung der Sicherheit durchgeführt wurde, und zeigen an, wann die nächste Prüfung ansteht.

Wichtig sind in diesem Sinne vor allem selbstklebende Gabelstapler-Prüfplaketten für die Prüfung gemäß DGUV 68. In dieser Vorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle sicherheitsrelevanten Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der Fahrzeuge zusammengefasst. Möglich ist jedoch auch eine Prüfplakette für Gabelstapler gemäß DGUV Information 208-004.

Weitere Informationen: Kaufberatung: Prüfplaketten Gabelstapler, Häufige Fragen

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Gabelstapler-Sicherheit

Kaufberatung: Prüfplakette Gabelstapler

Wer Prüfplaketten für Gabelstapler kaufen möchte, findet bei SETON alle relevanten Aufkleber in SETON-Jahresfarben zur eindeutigen Zuordnung. Sie sind hochgradig wetterfest und vermitteln mit ihren unterschiedlichen Aufdrucken auf den ersten Blick einen Eindruck vom Prüfstatus des Staplers.

Prüfetiketten gemäß DGUV Vorschrift 68

In der Norm DGUV Vorschrift 68 in der Fassung vom 1. Januar 1997 werden alle relevanten technischen Anforderungen für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme des Gabelstaplers zusammengefasst. Ein Prüfaufkleber in der aktuellen Jahresfarbe und mit der entsprechenden Aufschrift sorgt dafür, dass auf einen Blick erkennbar ist, wann das Fahrzeug zuletzt geprüft wurde.

Am Rand der Gabelstapler-Prüfplaketten finden sich leicht erkennbar Jahres- und Monatszahlen, die durch eine Lochzange ausgestanzt werden können, bevor die Prüfplakette auf die Grundplakette geklebt wird. So kann der nächste Prüftermin eindeutig kommuniziert werden. Einige Gabelstapler-Prüfplaketten verfügen zusätzlich über den Aufdruck „nächster Prüftermin“.

Gabelstapler-Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 68 - nächster Prüftermin

Prüfaufkleber gemäß DGUV Information 208-004

Die DGUV Information 208-004 richtet sich vornehmlich an den Gabelstaplerfahrer und vereint Informationen zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs mit den Vorschriften zur Sicht- und Funktionsprüfung. Gabelstapler-Prüfplaketten mit dem Verweis auf diese Norm erfüllen also denselben Zweck wie eine Plakette, die den Vorschriften der DGUV 68 entspricht.

Auch bei diesen Plaketten für Gabelstapler können die Jahres- und Monatszahlen ausgestanzt werden, um den nächsten Prüftermin eindeutig zu markieren.

Gabelstapler-Prüfplaketten nach DGUV Information 208-004

Plaketten-Materialien für unterschiedliche Einsatzzwecke

Bei SETON sind die Prüfplaketten für Gabelstapler in drei Materialvarianten erhältlich: Dokumentenfolie, Polyester und Baumwollgewebe. Alle drei Materialvarianten sind so beschaffen, dass die Plaketten fälschungssicher und lange haftend sind.

Baumwollgewebe eignet sich besonders als abriebfestes Material für Plaketten an Gabelstaplern, die mit wenig Feuchtigkeit in Berührung kommen, während Dokumentenfolie und Polyester auch gegenüber Feuchtigkeit gewappnet sind. Für zusätzlichen Wetterschutz ist außerdem Laminat-Schutzfolie erhältlich: Diese kleben Sie als Schutzschicht auf die Plaketten.

Prüfplaketten geprüft nach DGUV Vorschrift 68 - fälschungssicher

Häufig gestellte Fragen

Sind Prüfplaketten am Gabelstapler rechtlich erforderlich?

Nein, rechtlich erforderlich ist nur die mindestens jährliche Prüfung durch einen Sachverständigen sowie die Prüfung durch den Fahrer vor Inbetriebnahme. Die Gabelstapler-Prüfplaketten sind lediglich dazu da, für Fahrer und Fahrzeughalter leicht erkennbar zu machen, wann der letzte Prüftermin war, bzw. wann der nächste ansteht. Das ist insbesondere in größeren Betrieben sinnvoll, da hier mehrere Fahrer abwechselnd unterschiedliche Flurförderfahrzeuge nutzen können.

Wo bringt man die Prüfplaketten am Gabelstapler an?

Einen vorgeschriebenen Platz zur Befestigung gibt es nicht, allerdings muss die Stapler-Plakette gut sichtbar sein. In der Praxis hat es sich bewährt, sie auf Augenhöhe an der Verstrebung zwischen Dach und Fahrwerk anzubringen. So kann der Fahrer direkt beim Einsteigen die Plakette in Augenschein nehmen. Außerdem fällt selbst bei nur oberflächlicher Betrachtung zumindest die Jahresfarbe der Plakette ins Auge.

Können die Plaketten durch entsprechende Reinigung entfernt werden?

Ja, die selbstklebenden Plaketten können von Fahrzeugen, Anlagen und Maschinen rückstandslos wieder entfernt werden. Hierzu finden Sie im SETON Online-Shop abgestimmtes Reinigungszubehör, mit dem sich Kleberückstände und Ähnliches problemlos beseitigen lassen.

Wer darf Plaketten nach DGUV 68 anbringen?

Die Vorschrift DGUV 68 verlangt „wiederkehrende Prüfungen“ durch Sachkundige (§ 37) – damit sind diese Sachkundigen die Einzigen, die Prüfberichte anfertigen und die entsprechenden Prüfplaketten am Gabelstapler anbringen dürfen. Lehrgänge zum Erlangen des Sachkundigen-Status werden unter anderem vom TÜV angeboten.